Eric Clapton Concert

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aesch, Mai 2018

Geltungsbereich

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge im Bereich Eventservice zwischen der AudioRent Clair GmbH (nachstehend ARC genannt) und ihren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Kundinnen sind nicht anwendbar, sofern diese nicht gesamthaft oder im Einzelnen von ARC ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

Gegenstand des Vertrages

Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erteilt der Kunde ARC einen Dienstleistungsauftrag bestehend aus Equipment Miete, Personalleistungen, Transport sowie die Herstellung oder Beschaffung von Spezialartikel.

ARC verpflichtet sich zur Erbringung der im Angebot resp. der Auftragsbestätigung unter „Auftragsbeschreibung“ aufgeführten Leistungen. Die dazu eingesetzten Mietartikel und Personalleistungen können, unter der Voraussetzung, dass die Leistung gemäss Auftragsbeschreibung durchgeführt werden kann, von den im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten abweichen.

Umfang der Leistung

Bestandteil des Vertrages sind die im schriftlichen Angebot vereinbarten Leistungen.

Wird nach Annahme des Angebotes durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden Mehraufwendungen durch den Kunden separat nach Aufwand zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von ARC nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. ARC ist berechtigt, die Ausführungen einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. ARC haftet für deren gehörige Auswahl und Instruktion.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die Auftragsbestätigung von ARC durch den Kundenschriftlich bestätigt wird.

Wird die Auftragsbestätigung einer juristischen Person durch einen Vertreter unterzeichnet, so gilt die juristische Person als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber ARC vollumfänglich haftbar.

Konditionen

Als Zahlungsmodalitätengelten die auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. ARC ist berechtigt jederzeit, auch unter anderen schriftlich vereinbarten Zahlungsmodalitäten, eine Akontozahlung zu erheben. Die Höhe der Akontozahlung ist nicht limitiert.

Nach Verfall der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 6% erhoben. ARC erhebt ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.

Vorzeitiger Vertragsrücktritt

Bei Annullierung einer vereinbarten Dienstleistung schuldet der Kunde ARC eine Konventionalstrafe gemäss nachstehender Berechnung:

Zeitpunkt des Rücktritts:

Bis 20 Tage vor Vertragsbeginn*

Mietmaterial & Personal-kosten 25% / Planung & Organisation 50% / Herstellung und Produktion von Gütern 100%

Bis 10 Tage vor Vertragsbeginn*

Mietmaterial & Personal-kosten 50% / Planung & Organisation 75% / Herstellung und Produktion von Gütern 100%

Bis 3 Tage vor Vertragsbeginn*

Mietmaterial & Personal-kosten 75% / Planung & Organisation 100% / Herstellung und Produktion von Gütern 100%

Spätere Annullierung

Mietmaterial & Personal-kosten 100% / Planung & Organisation 100% / Herstellung und Produktion von Gütern 100%

*Als Vertragsbeginn wird der erste Aufbautag bezeichnet. Die Prozentangaben beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Teilleistungen.

ARC kann aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. ARC verpflichtet sich dem Kunden eine Empfehlung über einen alternativen Leistungserbringer abzugeben. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme des Angebotes geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für ARC unzumutbar machen, vom Kundenunterlassene Mitwirkungshandlungen, usw.

Haftung/ Versicherung

Der Kunde haftet für jegliche Schäden an Anlagen, Geräten und Zubehör welche ARC zur Erfüllung des Auftrages mitführt. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden durch Elementareinflüsse, Vandalismus sowie bei Untergang oder Verlust von Anlagen, Geräten und Zubehör (Diebstahl, usw.). Der Kunde hat die nötigen Massnahmen zu treffen um Anlagen, Geräte und Zubehör von ARC von Witterungseinflüssen zu schützen. Der Kunde hat darum besorgt zu sein, dass die Anlagen, Geräte und Zubehör von ARC vom Zeitpunkt der Anlieferung (Ankunft der Lieferfahrzeuge am Veranstaltungsort) bis zum Zeitpunkt der Abholung (Abfahrt der Lieferfahrzeuge vom Veranstaltungsort)Dritten nicht zugänglich oder bewacht sind. Die Haftung über die Anlagen, Geräte und Zubehör bleibt auch bei Anwesenheit von ARC Personal beim Kunden. Mit der Unterzeichnung dieser Vertragsbedingungen bestätigt der Kunde sämtliche Anlagen, Geräte und Zubehör welche ARC zur Ausführung ihres Auftrages mitführt gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen andere Beschädigungen und Diebstahl versichert zuhaben.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche zur Erfüllung des Auftrages mitgeführten Anlagen, Geräte, Zubehör, Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien sowie Waren welche speziell für die Erfüllung eines spezifischen Auftrages hergestellt oder angeschafft wurden (Ein- oder Mehrwegartikel) sind und bleiben jederzeit Eigentum von ARC. Der Kunde kann zu keinem Zeitpunkt Eigentumsansprüche geltend machen.

Bewilligungen, Lizenzen und Gebühren

Der Kunde ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenz rechten und ähnlichem besorgt und hat alle damit verbunden Auflagen zu tragen. Werden Anlagen und Geräte von ARC wegen diesbezüglicher Verletzungen des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde ARC dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

Strom

Der Kunde hat die Stromanschlüsse (Typ des Anschlusses sowie Absicherung) gemäss Angebot/Auftragsbestätigung bereit zu stellen. Die Kosten für die Erstellung eines Stromanschlusses sowie die Stromkosten fallen vollumfänglich zu Lastendes Kunden. Kann die Leistung oder eine Teilleistung aufgrund eines fehlenden Stromanschlusses nicht erbracht werden, so hat der Kunde die volle Leistung gemäss Angebot/Auftragsbestätigung zu bezahlen. Sämtliche Mehraufwendungen, die durch einen vom Kunden nicht sichergestellten Stromanschluss entstehen fallen zu Lasten des Kunden.

Personalspesen

Bei Ganztagesdienstleistungen sind Verpflegung (mind. eine warme Mahlzeit pro Tag)und Getränke (für den ganzen Tag) für das von ARC gestellte Personal vom Kunden in angemessener Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Ist dies dem Kunden nicht möglich, wird eine Spesenpauschale vom CHF 60.00 pro Person und Tag in Rechnung gestellt.

Ist es dem ARC Personal nicht zumutbar nach einer Veranstaltung den Rückweg anzutreten oder findet ein Abend- oder Nachtabbau (Abbauende später als 23:00 Uhr) weiter als 50 Km ab Hauptsitz ARC statt, so hat der Kunde um Hotelzimmer (Einzelzimmer mit Frühstück)in unmittelbarer Nähe vom Veranstaltungsort zu sorgen. Die Übernachtungskostenfallen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Referenznennung und Fotos

ARC ist berechtigt jede Veranstaltung mit Kunden- und Veranstaltungsname auf ihrer Referenzliste zu nennen (Homepage & Druck). Weiter ist ARC berechtigt zu fotografieren und ausgewählte Bilder auf der Homepage, in Drucksachen und für jegliche eigene Werbe zwecke zu nutzen.

Datenschutz

Der Kunde gibt sein Einverständnis zu der ARC Datenschutzerklärung und übernimmt alle personenbezogenen Informationenausschliesslich für berechtigte Geschäftszwecke gemäss der Datenschutz-Grundverordnung

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizerische Recht gemäss OR. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim, Kanton Baselland, Schweiz

 

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